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   BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85   

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https://dejure.org/1985,8917
BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85 (https://dejure.org/1985,8917)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1985 - 6 B 47.85 (https://dejure.org/1985,8917)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 6 B 47.85 (https://dejure.org/1985,8917)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) unter Hinweis auf BVerwGE 49, 252 näher ausgeführt, daß in derartigen Sachen für die Gewährung des gerichtlichen Rechtsschutzes und damit auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung gerichtlicher Fristen nicht deshalb andere Maßstäbe anzulegen sind, weil Gegenstand des Verfahrens die Durchsetzung eines Grundrechts ist.
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) unter Hinweis auf BVerwGE 49, 252 näher ausgeführt, daß in derartigen Sachen für die Gewährung des gerichtlichen Rechtsschutzes und damit auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung gerichtlicher Fristen nicht deshalb andere Maßstäbe anzulegen sind, weil Gegenstand des Verfahrens die Durchsetzung eines Grundrechts ist.
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 22.82

    Wahrung der Monatsfrist für die Einlegung einer Revision - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluß nach § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 14. September 1982 - 2 BvR 617/82 - betont, mit dem es die Verfassungsbeschwerde eines Kriegsdienstverweigerers nicht zur Entscheidung angenommen hat, dessen Revision gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts unter Zurückweisung seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist durch Beschluß des Senats vom 24. März 1982 - BVerwG 6 C 22.82 - verworfen worden war.
  • BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85
    Hieran hat sich das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung gehalten (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 6 C 4.84 -).
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